E-Health-Gesetz II tritt 2018 in Kraft
Der vom Bundesrat beschlossene Fahrplan zum "Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health -Gesetz)" sieht vor, dass alle Arztpraxen bis zum 31.12.2018 an die Telematik-Infrastruktur (TI) angeschlossen sind und digitale Gesundheitsangebote bereitstellen. Der eigentliche Starttermin am 30. Juni 2018 kann nicht eingehalten werden, da die zugelassenen VPN-Konnektoren (Virtual Private Network) bis dahin nicht verfügbar sind. Eine Kostenerstattung zur Einrichtung der digitalen Infrastruktur ist zwar geplant, die konkrete Höhe wird jedoch noch verhandelt.
Was sich für Ihre Arztpraxis ändert
- Der Anschluss an die TI für die elektronische Gesundheitskarte muss in allen Arztpraxen vorhanden und freigeschaltet sein.
- Ärzte benötigen dafür einen Konnektor, ein Kartenlesegerät, eine Institutionenkarte und einen VPN-Zugangsdienst.
- Die elektronische Patientenakte wird eingeführt.
Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte – Vorteile für den Arzt
- Ein besseres Notfalldatenmanagement
- Alle Versicherten haben die Möglichkeit, notfallrelevante Informationen (Diagnosen, Allergien, Impfschutz, Blutgruppe etc.) eintragen zu lassen.
- Digitalisierung des Medikationsplans auf der Gesundheitskarte
Anwendungen der elektronischen Patientenakte – Vorteile für den Patienten
- Patienten können ihre elektronische Patientenakte einsehen – unabhängig vom Arztbesuch – so sind sie besser über ihre Diagnosen und Therapien informiert.
- Patienten können auf Wunsch persönliche Gesundheitsdaten eintragen (Blutzuckermessungen, Ernährung, Bewegung/Wearables, Fitnesstracker) und diese dem Arzt übermitteln.
Wie wird der Datenschutz bei der Gesundheitskarte sichergestellt?
- Die Daten dürfen nur zum Zweck der Versorgung genutzt werden.
- Arbeitgeber und Versicherungen haben keine Möglichkeit darauf zuzugreifen.
- Der Zugriff auf Daten der eGK erfolgt nach dem Zwei-Schlüssel-Prinzip: Der elektronische Heilberufsausweis des Arztes sowie die eGK des Versicherten sind notwendig.
- Alle Zugriffe werden protokolliert, unberechtigte Zugriffe sind illegal.
- Über die TI kann nicht auf die Dokumentationssysteme von Arztpraxen zugegriffen werden.
Fazit für die Praxis
Mit dem E-Health-Gesetz gewinnt die Digitalisierung und Zugänglichkeit von medizinischen Informationen immer mehr an Kontur. Jedoch sind alle Anwendungen auf der elektronischen Gesundheitskarte für die Versicherten freiwillig. Die Patienten entscheiden, welche Daten gespeichert werden.
Teva hält Sie gern auf dem Laufenden. Sobald es weitere Informationen zu diesem Thema gibt, erfahren Sie es sofort.
Referenzen
www.bundesaerztekammer.de/aerzte/telematiktelemedizin/earztausweis/e-health-gesetz/; letzter Zugriff 27.12.2017
www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/e/e-health-gesetz/faq-e-health-gesetz.html; letzter Zugriff 27.12.2017
www.heise.de/newsticker/meldung/Elektronische-Gesundheitskarte-Starttermin-der-Online-Anbindung-verschoben-3881415.html; letzter Zugriff 27.12.2017
www.presseportal.de/pm/116465/3762088; letzter Zugriff 27.12.2017
www.aerzteblatt.de/nachrichten/80676/Bun%C2%ADdes%C2%ADge%C2%ADsund%C2%ADheits%C2%ADmi%C2%ADnis%C2%ADter%C2%ADium-kuendigt-E-Health-Gesetz-Teil-II-an; letzter Zugriff 27.12.2017