Wie die Digitalisierung die ärztliche Kommunikation verändert


Kommunikation ohne Medienbrüche

Eine Kommunikation zwischen Ärzten ohne Medienbrüche ist seit 2017 möglich. Laut einer Umfrage aus dem Jahr 2011 erledigten bereits 83 Prozent der Hausärzte und 72 Prozent der Fachärzte ihre Dokumentation digital, jedoch wurden Arztbriefe fast ausschließlich per Post oder Fax versandt. Diese Briefe wurden dann zumeist aufwendig eingescannt, was bei einem durchschnittlichen Aufkommen von 670 Arztbriefen pro Quartal bei Hausärzten eine Herausforderung darstellte.1

Finanzielle Förderung auf das Jahr 2017 begrenzt

Für die Umstellung auf den eArztbrief sind in den Arztpraxen Investitionen in die technische Infrastruktur notwendig. Daher wird die Förderung für den eArztbrief zwischen Sender und Empfänger aufgeteilt: 28 Cent erhalten Ärzte für den Versand und 27 Cent für den Empfang.2 Allerdings ist laut E-Health-Gesetz die finanzielle Förderung ausschließlich für das Jahr 2017 geregelt. Ab 2018 handeln der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die Höhe der Förderung neu aus.3

Obergrenzen beim Versand

Der Sender kann die GOP 86900 (28 Cent) und der Empfänger die GOP 86901 (27 Cent) berechnen. Allerdings gibt es beim Versand eine fachgruppenabhängige Obergrenze, die sich an der Anzahl der Behandlungsfälle in dem jeweiligen Quartal orientiert. Der eArztbrief ersetzt den Versand mit Post- und Kurierdiensten. In diesem Fall dürfen die alten Kostenpauschalen GOP 40120 bis 40126 nicht mehr angesetzt werden, da diese für den Post- oder Faxversand reserviert sind.2

Technische Anforderungen zum Versenden von elektronischen Arztbriefen:

  • Zum Versenden und Empfangen muss ein virtuelles privates Netzwerk (VPN) verwendet werden.
  • Zudem ist es erforderlich, eArztbriefe mit dem elektronischen Heilberufsausweis zu signieren. Dieser ist kostenpflichtig und kann über die zuständige Ärztekammer beantragt werden.
  • Der Kommunikationsdienst muss gewährleisten, dass die Nachricht Ende-zu-Ende verschlüsselt ist.
  • Absender und Empfänger müssen eindeutig identifizierbar sein.
  • Der Anbieter muss durch die KBV zertifiziert sein.4

Quellen:
1 www.aerzteblatt.de/archiv/126394/Elektronischer-Arztbrief-Im-Praxisalltag-angekommen, letzter Aufruf am 18.04.2017
2 www.kbv.de/media/sp/KBV_PraxisWissen_E_Health_2016.pdf, letzter Aufruf am 18.04.2017
3 www.kbv.de/html/earztbrief.php, letzter Aufruf am 18.04.2017
4 www.kbv.de/html/1150_24555.php, letzter Aufruf am 18.04.2017