Abrechnung von MFA/NäPa verständlich erklärt
Die aktuellen Besuchsziffern für Medizinische Fachangestellte (MFA)
Im Juli 2016 wurden die bisherigen Besuchsziffern 40240 und 40260 in das neu geschaffene Kapitel 38 EBM Delegationsfähige Leistungen überführt. Die Besuchsziffern für die MFA lauten nun:
38100 - Gebührenordnungsposition einschl. Wegekosten für das Aufsuchen eines Patienten durch einen beauftragten Mitarbeiter
38105 - Gebührenordnungsposition einschl. Wegekosten für das Aufsuchen eines weiteren Patienten derselben sozialen Gemeinschaft in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Aufsuchen eines Patienten nach der Gebührenordnungsposition 38100
Die Abrechnung dieser Ziffern setzt keine weitere oder gesonderte Genehmigung der KV voraus und kann sowohl bei Besuchen in der Häuslichkeit als auch bei Besuchen in Heimen verwendet werden.
Die aktuellen Besuchsziffern für Nichtärztliche Praxisassistenten (NäPa)
Bereits im dritten Quartal 2015 wurden für die Hausärzte Abrechnungsziffern eingeführt, die ansetzbar sind, wenn eine gesondert ausgebildete MFA Haus- und Heimbesuche durchführt. Es wurden zwei Besuchsziffern eingeführt:
03062 - Gebührenordnungsposition einschl. Wegekosten für ärztlich angeordnete Hilfeleistungen anderer Personen, die in der Häuslichkeit der Patienten in Abwesenheit des Arztes erbracht werden
03063 - Gebührenordnungsposition einschl. Wegekosten für ärztlich angeordnete Hilfeleistungen anderer Personen, die in der Häuslichkeit der Patienten in Abwesenheit des Arztes erbracht werden, für einen weiteren Patienten in derselben sozialen Gemeinschaft
Diese Ziffern sind nur dann von Hausärzten berechnungsfähig, wenn eine entsprechende Genehmigung der KV vorliegt:

Wichtig zu wissen!
38100 und 38105 werden in den meisten KV-Bezirken innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung honoriert und können somit ggf. quotiert werden. 38200 sowie 03062 und 03063 werden extrabudgetär vergütet.
Quellen
EBM – Einheitlicher Bewertungsmaßstab ab 01.07.2017
http://www.kbv.de/html/ebm.php
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Änderungen im Kapitel 38 EBM
http://institut-ba.de/ba/babeschluesse/2017-06-21_ba397_10.pdf